Sie haben einen Versicherungsvertrag und Ihre Versicherungsprämien immer pünktlich bezahlt? Sie haben einen Versicherungsfall erlitten aber Sie bekommen trotzdem die vereinbarte Versicherungsleistung nicht ausbezahlt?
Der Versicherer behauptet, Sie haben vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt, Sie haben Obliegenheiten verletzt, Sie haben den Versicherungsfall selbst vorsätzlich herbeigeführt, oder dass für Ihre Fallkonstellation die vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen einen Ausschluss beinhalten - und beruft sich nun auf Leistungsfreiheit?

Oft kann hier nur noch ein Spezialist, der für solche Fälle besonders ausgebildet ist helfen.
Auf den unten aufgeführten Seiten können Sie sich vorab über verschiedene Bereiche des Versicherungsrechts informieren. Berücksichtigen Sie bitte, dass es sich dabei um allgemeingültige Informationen handelt, die so nicht zwingend auf Ihren individuellen Fall anwendbar sein müssen und nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen können.

In unserer Kanzlei in Lorch wird der Bereich Versicherungsrecht durch mich betreut.


Weitere Informationen zum Verkehrsrecht:
www.PS-RAe.de
www.versicherungsrecht-lorch.de
www.versicherungsrecht-ostalb.de